Fahrerdatenkommunikation

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Was ist das

Wenn ein Verstoß zu einem Punktabzug vom Führerschein führt, ist es immer obligatorisch mitzuteilen, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug gefahren hat, und die Details ihres Führerscheins, auch wenn es sich um denselben Fahrzeughalter handelt.

Ab dem Datum der Benachrichtigung über das Bußgeld, 60 Tage müssen die Daten des Fahrers mitgeteilt werden, auch im Falle eines Einspruchs. Unterlassene Mitteilung führt zu einer zusätzlichen Verwaltungssanktion in Höhe von 292,00 € bis 1.166,00 €. Eine unvollständige oder unleserliche Mitteilung wird ebenfalls als 'Unterlassene Mitteilung' betrachtet.

Wer ist es für

Die Mitteilung muss erfolgen direkt an die Polizeibehörde, die den Verstoß festgestellt hat, und innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung über das Ticket, alternativ durch:

  • Eigentümer (gesamtschuldnerisch haftend)

  • Mieter (der ein Fahrzeug gemietet hat)

  • Rechtsvertreter des Unternehmens

Die Mitteilung muss vervollständigt werden durch den Eigentümer oder Mieter eines Fahrzeugs, das ein Ticket erhalten hat, das einen Punktabzug vom Führerschein vorsieht. Wenn der Eigentümer oder Mieter des Fahrzeugs eine juristische Person ist, obliegt es dem Rechtsvertreter oder einem Bevollmächtigten, die Daten bereitzustellen.

Melden Sie sich im Service an

Die Daten zum Fahrer können über diesen Service übermittelt werden

Der Online-Service kann auf zwei verschiedene Arten genutzt werden:

  • anonym, indem Sie die erforderlichen Daten, die sich im Besitz des Dokuments befinden (Hinweis, Bußgeld, Vorbeschäftigungsschreiben), in die entsprechende Suchmaske eingeben oder indem Sie mit einem mobilen Gerät den darauf angezeigten QR-Code erfassen.

  • authentifiziert, durch den Zugriff auf den persönlichen Bereich des Portals über die SPID- oder CIE-Systeme; auf diese Weise ist es auch möglich, unter allen von der örtlichen Polizei Bari erlassenen Akten solche mit noch laufenden Sanktionsverfahren im Namen der authentifizierten Person zu suchen.

Die Daten zum Fahrer können auch auf folgende Weise übermittelt werden:

  • Durch Versenden eines Einschreibens mit Rückschein an die Adresse Comando di Polizia Locale di Bari, Via Paolo Aquilino 1, 70126 - Bari (BA).

  • Durch persönliches Erscheinen in den Büros des Comando di Polizia Locale während der Öffnungszeiten (Montag bis Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, außer an Feiertagen).

  • Über PEC an die Adresse: poliziamunicipale.comunebari@pec.rupar.puglia.it

Wenn das Formular verloren geht, kann immer eine Kopie von diesem Portal unter dem Service heruntergeladen werden. Geldbußenberatung

Was ist erforderlich

Um die Online-Mitteilung der Fahrerdaten abzuschließen, benötigen Sie:

  • Das Ticket in Bezug auf den Verstoß gegen die Cds-Regeln

  • Den Führerschein des Täters

  • Die Daten zur aktuellen Wohnanschrift des Täters

Abhängig von der Art des Tickets sind die verschiedenen Positionen, an denen die angeforderten Daten für den Zugang gefunden werden können, unten dargestellt:

  • Papiernotiz

  • Hinweis vom Tablet

  • Papiersanktionen

  • Ticket vom Tablet

  • Mechanisierte Sanktionen

Weitere Informationen

Sanktionen

Der Fahrzeughalter oder eine andere gesamtschuldnerisch haftende Person gemäß Artikel 126bis CDS, ob natürliche oder juristische Person, die ohne gerechtfertigten und dokumentierten Grund alle persönlichen Daten und den Führerschein des Täters nicht bereitstellt, unterliegt einer Verwaltungssanktion in Höhe von 292,99 € bis 1.166,00 €.

Punktestand des Führerscheins

Um zu erfahren, wie viele Punkte auf Ihrem Führerschein verbleiben, können Sie die Nummer 848-782782 anrufen, die so viel kostet wie ein lokaler Anruf. Sie müssen Ihr Geburtsdatum auf der Telefon-Tastatur eingeben, bestehend aus zwei Ziffern für den Tag, zwei für den Monat und vier für das Jahr. Wenn der Betreiber danach fragt, geben Sie die Führerscheinnummer ohne Buchstaben ein und drücken Sie # (Raute): der 'Saldo' der Punkte wird sofort mitgeteilt. Diese Operationen werden während des Anrufs vom Sprachsystem wiederholt.

Persönliche Referenzen

Art. 126 bis 2. Absatz - D.L.vo n.285 del 30/04/1992 (Cds)

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